Impressum
DIE FOLGENDEN ANGABEN ERFÜLLEN DIE VORGABEN AUS § 5 TMG:
Sängerin – HerzLicht Bea
Bea Hebele
Parkweg 17
91161 Hilpoltstein
Konzeption: Bea Hebele
Texte & Videos: Bea Hebele
Kontakt:
Phone: +49 (0) 1743346070E-Mail: herzlicht-bea@gmx.de
Web: www.herzlicht-bea.de
SPECIAL THANKS TO:
Gestaltung & Umsetzung & Pflege: IONOS Design Service Team
Fotografie: Hannes Albersdörfer / H& A Photographer
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Veröffentlichung Single:
Text & Vocal; Herzlicht Bea
Engagement & Label: Horst Lemke/ Marabu Records
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Urheberrecht
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Inhalt AGB´s
AGB´s
1. Vertragsabschluss
Ein verbindlicher Vertrag zwischen der „HerzLicht Bea & Musikern“ (nachfolgend Band) und dem Auftraggeber (Veranstalter) kommt durch beiderseitiges Unterzeichnen des Engagementvertrages zustande. Der Vertrag wird durch „HerzLicht Bea“ an den Auftraggeber per Post, Email oder Fax versandt. Erst nach Unterzeichnung UND Rücksendung des Vertrages an die Band wird der Vertrag wirksam und verbindlich.
Auch ein Engagement via WhatsApp, E-Mail, Telefon, oder SMS ist rechtsverbindlich. Hierzu reicht eine rechtzeitige eindeutige Willenserklärung von seitens des Auftraggebers aus. (Bestätigung über die Buchung und beiderseitige Einigung über die Konditionen).
2. Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung im Engagementvertrag. Die Band ist verpflichtet, bei Änderungen, oder Abweichungen den Auftraggeber unverzüglich davon in Kenntnis zu setzten. Angebote sind freibleibend. Änderungen der Vertragsleistungen bedürfen der schriftlichen Form.
3. Preise/Rechnung
Angebote und Kostenvoranschläge der Band sind unverbindlich. Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung anfallen (z.B. GEMA-Gebühren), sind vom Auftraggeber zu tragen. Die Band ist berechtigt, eine Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen. Rechnungen sind sofort nach Eingang, spätestens jedoch 10 Tage nach Leistungserbringung ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 4 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinsatz als vereinbart.
4. Arbeitsbedingungen
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Band zum vereinbarten Zeitpunkt freie Zufahrt zum Entladen sowie Zugang zu den Veranstaltungsräumen hat. Erforderliche Parkausweise, Zufahrtsberechtigungen oder Eintrittskarten sind vom Veranstalter zu organisieren, zu bezahlen und werden spätestens 2 Tage vor dem Auftrittstermin der Band übersandt. Die Band haftet nicht für einen verspäteten Spielbeginn aufgrund eines besonders erschwerten oder verspäteten Zugangs zu den Veranstaltungsräumen. Den Musikern und eventuellen Technikern sind Speisen und Getränke im üblichen Rahmen kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Auch bei einem Catering durch Dritte ist vom Veranstalter die Versorgung der Musiker sicherzustellen.
Die Band ist frei von künstlerischen Weisungen des Veranstalters oder Dritter. Pausen, Verzögerungen und Wartezeiten sowie Änderungen im Ablauf, die nicht von der Band verursacht und die durch die Band in Ihrer Länge nicht beeinflussbar sind, gehen zu Lasten des Veranstalters und werden nicht durch entsprechende Verlängerung der Spielzeit der Band ausgeglichen.
4. Haftung und Gewährleistung
Die Haftung durch die Band HerzLicht Bea gegenüber dem Veranstalter auf Schadenersatz wegen vertraglicher Ansprüche ist auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch die Band herbeiführt wurde. Für die für die Durchführung der Veranstaltung zur Verfügung gestellten Materialien, Geräte, Zelte, Inventar, Instrumente, Räume und Plätze übernimmt die Band keine Haftung. Der Auftraggeber hat die Sicherheit der Musiker zu gewährleisten. Für Schäden, die vom Veranstalter bzw. dessen Mitarbeitern, Gästen oder Dritten (die vom Veranstalter beauftragt wurden) gegenüber der Band und den Musikern entstehen, haftet der Veranstalter.
Dies gilt im Besonderen bei zur Verfügung gestellten Stromanschlüssen und Schäden, die in unmittelbaren Zusammenhang mit dem Auftritt der Band stehen. Der Veranstalter hat sicherzustellen, dass Räumlichkeiten und Flächen für die Durchführung der Veranstaltung geeignet sind. Der Auftraggeber verpflichtet sich gegebenenfalls notwendige Genehmigungen für die Veranstaltung einzuholen. Sollte eine Leistung nicht vertragsgemäß erbracht werden, so hat der Veranstalter den Leistungsmangel unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Reklamationen gegen die Band können nur dann geltend gemacht werden, wenn ein Leistungsmangel unverzüglich im Sinne des §377 HGB angezeigt wurde. Bei auftretenden Störungen ist der Veranstalter verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden und so gering wie möglich zu halten.
5. Kündigung und Rücktritt
Der Veranstalter ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit der Band HerzLicht Bea ohne Angabe von Gründen jederzeit zu kündigen. Für den Fall der Kündigung hat der Auftraggeber alle bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen direkten Kosten zu ersetzen. Die Band hat diese Kosten nachzuweisen. Weiterhin verpflichtet sich der Auftraggeber bei vorzeitiger Aufhebung des Vertragsverhältnisses das vereinbarte Honorar nach folgender Staffelung zu zahlen:
– Kündigung bis 90 Tage vor dem geplanten Veranstaltungstag: 35%
– Kündigung bis 30 Tage vor dem geplanten Veranstaltungstag: 65%
– Kündigung bis 10 Tage vor dem geplanten Veranstaltungstag: 80%
– Kündigung nach dem 10. Tag vor dem geplanten Veranstaltungstag oder bei Nichtantritt: 90%
Der Grund zu einer außerordentlichen Kündigung bleibt für beide Vertragsparteien hiervon unberührt. Dieses Recht steht der Band insbesondere dann zu, wenn vereinbarte Zahlungen zum Fälligkeitszeitpunkt vom Kunden nicht geleistet wurden und trotz Aufforderung Rechnungen im Rahmen der vertraglichen Abrede nicht bezahlt werden. Wird die Veranstaltung durch höhere Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Vertragsparteien vom Vertrag zurücktreten. Die Band ist in diesem Fall berechtigt, für die bereits erbrachten oder für die zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine Ausgleichszahlung in der Höhe der entstanden Kosten zu verlangen.
Recht auf nachträgliche Anpassung eines bestehenden Vertrages sowie „Störung der Geschäftsgrundlage“§ 313 BGB:
Nach erfolgten Abschluss eines Vertrages auftretender unvorhersehbarer und unabwendbarer Ereignisse (wie z .Bsp. Verschiebungen einer Veranstaltung wegen auftretender Pandemien und deren Regelungen und Bestimmungen sowie nicht vorhersehbarer starker Schwankungen und Erhöhungen von Treibstoffkosten (Benzin/Dieselpreise) können die Vertraglichen Parteien auch Anpassung des Vertrages verlangen. Dazu müssen die Vertragsparteien glaubhaft machen, dass es sich um eine unvorhersehbares Ereignis mit deren Folgen handelt. Einer Anpassung/ Nachverhandlung eines bestehenden Vertrages kommt nur zu Stande, wenn beide Parteien zustimmen und dies schriftlich bestätigen.
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7. Rechtswirksamkeit und Gerichtsstand
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Der Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist Nürnberg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.